Aktions- und Initiativefonds
Möchten sie ein Projekt oder eine Veranstaltung als Träger oder Verein durchführen?
Dann kommt für Sie eine Förderung aus unserem Aktions- und Initiativfonds in Frage.
Um Ihnen den Weg zur Förderung leichter zu machen haben wir hier den Weg von der Idee zum geförderten Projekt einmal skizziert.
- Sie haben eine Idee für ein Projekt?
- Sie möchten das Projekt als Verein oder gemeinnütziger Träger durchführen?
- Ihre Projektidee stärkt unser demokratische Miteinander, schafft neue Angebote zur Prävention von Radikalisierung und Extremismus, oder ermöglicht mehr Beteiligung und Mitsprache in Entscheidungsprozesse vor allem für Jugendliche?
Wenn Sie alle Fragen klar mit einem „Ja“ beantworten könnte ihr Projekt für eine Förderung in Frage kommen. Kontaktieren Sie also gerne unsere Koordinierungs- und Fachstelle für ein Erstgespräch und lesen Sie sich die weiteren Schritte bis zur Bewilligung durch:
Beratungsgespräch mit der Koordinierungs- und Fachstelle
Notieren Sie Ihre Projektidee schon vor dem Gespräch und beantworten sich selbst dabei die wichtigsten Fragen:
Was möchte ich tun?
Wann möchte ich mein Projekt umsetzen?
Wer sind meine Partner und welche weiteren Partner benötige ich?
Wen möchte ich erreichen? (z.B. Jugendliche in der Unterzent oder Zugewanderte Mitbürgerinnen und Mitbürger im Gersprenztal, oder pädagogische Fachkräfte im ganzen Kreis?)
Welche Kosten muss ich decken und wie hoch sind sie?
Was möchte ich mit meinem Projekt bewirken?
- Im Erstgespräch mit der KuF werden Sie all diese Fragen klären und das einfache Antragsformular erhalten, das Sie entweder gemeinsam mit der KuF, oder alleine ausfüllen und samt notwendiger Anlagen einreichen.
- Ihre Antragsunterlagen werden geprüft und an das Bündnis weitergeleitet, wenn sie vollständig sind und nachvollziehbar zu den Zielen der Partnerschaft für Demokratie passen.
- Das Bündnis berät über Ihren Antrag und stimmt darüber ab und spricht entweder eine Förderempfehlung aus oder bittet Sie darum, offene Fragen zu klären.
- Sobald das Bündnis über Ihren Antrag abgestimmt hat wird ihr Antrag von der Koordinierungs- und Fachstelle an das Federführende Amt weitergeleitet. Das Federführende Amt erstellt den Förderbescheid und sendet Ihnen diesen zu.
Bitte beachten Sie unsere Hinweise und Merkblätter für Mittelempfänger. Förderungen im Bundesprogramm Demokratie leben! erfolgen in Form von Pauschalen, das bedeutet, dass Festbeträge für Honorarkosten und Teilnehmer der Aktivitäten ausgezahlt werden. Diese Art der Förderung erleichtert Ihnen und uns die Administration und den Verwendungsnachweis. Um Ihre vielfältigen Kosten in Pauschalen abzubilden ist es notwendig, vor der Antragsstellung das Beratungsgespräch mit der Koordinierungs- und Fachstelle zu führen. Anträge können ohne vorheriges Beratungsgespräch nicht an das Bündnis weitergeleitet werden.